AGB
AGB – Stand 07.04.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Ich bin bemüht, die AGB fair für alle Partner zu gestalten. Für Fragen stehe ich jederzeit persönlich zur Verfügung!
Präambel:
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Paar (im folgenden Auftraggebende genannt) und Manuel Seiffart (Auftragnehmer), ist die Ausarbeitung einer freien Trauung und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
1. Allgemein
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass freie Reden, sowie die dazu gehörigen Texte, stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Redners unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
Während einer Traurede ist die Aufnahme des gesprochenen Wortes durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nur für den Privatgebrauch gestattet.
Die Veröffentlichung und/oder Weitergabe der Traurede an Gäste oder Mitbewerber ist nicht gestattet. Der Redner ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Rede entstandenen Textmaterials verpflichtet. Die Textdateien verbleiben bei dem Redner und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
2. Leistungsumfang
- Manuel Seiffart setzt die persönlichen Wünsche der Auftraggebenden, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um.
- Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
- Alle Angebote von Manuel Seiffart sind freibleibend und unverbindlich.
- Es werden ausschließlich Leistungen von Manuel Seiffart an die Auftraggebenden erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Alle Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
- Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt Manuel Seiffart keine Verantwortung und keine Haftung.
- Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 45 – 60 Minuten liegt. Manuel Seiffart verpflichten sich, min. 30 Minuten vor der Zeremonie und für einen Zeitraum von 90 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können
3. Auftragsvergabe
- Nach dem ersten unverbindlichen Kennenlerngespräch und vor Beginn der Erteilung des Auftrags zur Ausarbeitung einer freien Trauung wird von Manuel Seiffart, ein Angebot in schriftlicher Form erstellt. Dieser wird üblicherweise per Mail versendet. Sollte der Auftrag über einen Hochzeitsplaner zustande kommen, gelten die mit diesem und Manuel Seiffart vereinbarten Bedingungen und Vereinbarungen (der Kostenvoranschlag wurde dann beispielsweise an den Planer verschickt).
- Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft.
4. Buchung, Zahlungsmodus
- Die Auftraggebenden erteilen den Auftrag an Manuel Seiffart durch die mündliche oder schriftliche Genehmigung des Angebots. Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per Email) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird eine Wochen vor der Zeremonie in Rechnung gestellt und überwiesen. Der Kunde schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für die Zeremonie.
- Durch einen Dienstleistungsvertrag wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in dem alle wichtigen Details der Zeremonie festgehalten sind.
- Alle Reisen, wie solche zur Locationbesichtigung, Übernachtungskosten oder Reisen im besonderen Auftrag der Auftraggebenden werden in Rechnung gestellt. Dabei werden für Fahrtkosten den Auftraggebenden 0,65 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten, wie Flüge, Bahnfahrten, Fähre, etc werden nach tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet.
- Bei den meist üblichen Komplettpreisen von Manuel Seiffart, entstehen keine weiteren Kosten.
- Die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
- Sollten veranstaltungsbedingt Gebühren (beispielsweise GEMA) anfallen, so werden diese von den Auftraggebenden entrichtet.
5. Terminreservierung
Der Termin für die Zeremonie ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
6. Zeremonie
- Manuel Seiffart ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren können.
- Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Fahrstuhl, starke Steigung oder Gefälle, stark unebene Bodenstruktur, keine Parkmöglichkeit direkt am Trauungsort etc.) hat der Auftraggebende dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer Hilfe beim Anliefern der Technik usw, zuteil wird, damit dieser seinen Vertrag erfüllen kann.
7. Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung / Corona
- Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistung beiderseits.
- Den Parteien steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu. Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.
- Rücktritt durch die Auftraggebenden. Ein Rücktritt durch die Auftraggebenden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine freie Zeremonie) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt Manuel Seiffart die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Bei einer Absage durch die Auftraggebenden innerhalb von sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragnehmer das gesamte vereinbarte Honorar ohne die Fahrtkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.
- Eine Verschiebung des gebuchten Termins ist der Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen, da hier ein neuer Vertrag geschlossen wird.
- Rücktritt durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Sollten die vereinbarten Zahlungen durch die Auftraggebenden nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern der Auftragnehmer keinen von den Auftraggebenden akzeptierten Ersatzredner stellen kann. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor dem Termin der Zeremonie nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 60 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der von den Auftraggebenden akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten. Der Auftragnehmer wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht. - Sollte die Durchführung der freien Trauung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus nicht möglich sein, wird eine kostenfreie Verschiebung auf einen neuen, verfügbaren Termin unter der Woche (Mo-Fr) bzw. in der Nebensaison (von Oktober bis einschließlich März) auch samstags, des aktuellen oder des Folgejahres angestrebt.
Soll die freie Trauung dennoch an einem noch verfügbaren Samstag in der aktuellen oder der darauffolgenden Hauptsaison stattfinden, ist dies nach Absprache und gegen Aufpreis möglich. Entspricht eine Verschiebung nicht dem Willen des Auftraggebers, kann er von seinem Rücktrittsrecht zu den Bedingungen eines „späteren Rücktritts“ Gebrauch machen.
8. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
9. Bildrechte, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen
- Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung.
Die Auftraggebenden räumen dem Auftragnehmenden unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Manuel Seiffart fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen. - Mitschnitte der Trauungszeremonie auf Tonträgern bzw. Videoaufnahmen dürfen von den Auftraggebenden ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Manuel Seiffart strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich hierzu Schadenersatzansprüche vor.
10. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.
11. Haftung
- Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
- Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.
12. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz von Manuel Seiffart festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Dresden. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Für alle Streitigkeiten aus dem getroffenen Vertrag wird das am Wohnsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Die AGB sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. Ich bin bemüht, die AGB fair für alle Partner zu gestalten. Für Fragen stehe ich jederzeit persönlich zur Verfügung!